
Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022 startet am 29. März 2023! – März 2023
Auch für das 4. Quartal 2022 wird es einen Energiekostenzuschuss geben
Auch für das 4. Quartal 2022 wird es einen Energiekostenzuschuss geben
Welche Vorteile bieten kleinere Unternehmen für Mitarbeiter?
Homeoffice und Kommunalsteuer
Erweiterung und Anpassung der Pflichtveranlagungstatbestände
Aufteilung von Pensionszeiten bei der Kinderziehung
Nochmalige coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen
Abgeltung der Wohnraumnutzung im betrieblichen Bereich durch das Arbeitsplatzpauschale
Neue Steuerbefreiung beim Laden von E-Fahrzeugen durch die neue Sachbezugswerteverordnung
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Freitag: 8:00 – 12:00