Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
Bild: Cagkan – stock.adobe.com
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
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EU-Richtlinie bewirkt eine Anpassung der Größenkriterien im UGB.
Bis Ende September gibt es für Unternehmerinnen und Unternehmer einiges zu beachten.
Fehlentwicklungen erkennen – rechtzeitig Maßnahmen ergreifen.
Erhöhung der Umsatzgrenze, vereinfachte Rechnungsausstellung, auch für Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten.
Öffnungszeiten:
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