Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
Bild: Cagkan – stock.adobe.com
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
Bild: Cagkan – stock.adobe.com
Das BMF hat einen steuerlichen Maßnahmenkatalog im Zusammenhang mit der aktuellen Hochwasserkatastrophe veröffentlicht.
Wie funktioniert die ePrämie?
Übergangsregelung im Einkommensteuergesetz für „Phantom Shares“.
Achtung: Auch die Mehrfachnutzung eines Parkplatzes führt zur Begründung eines Sachbezuges.
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00
Freitag: 8:00 – 12:00