Die Phasen einer Krise – beginnend bei der strategischen Krise bis hin zur Ertrags- und Liquidationskrise – sind in einer Vielzahl der Fälle „Vorboten“ für die 4. Phase: dem Konkurs bzw. der Sanierung.
Statistiken zeigen, dass Krise und Krisenerkennung ein rechtsformneutrales Problem darstellt, welches jedoch rechtsformspezifische Konsequenzen mit sich bringt. Im Bereich von Einzelunternehmungen tritt eine verschuldensunabhängige Haftung ein – oftmals ist Privatvermögen betroffen. Als Geschäftsführer und/oder Gesellschafter sieht man sich mit der Frage der verschuldensabhängigen Haftung konfrontiert.
Als Ihr Sanierungsrechtsexperte bemühen wir uns, das Auftreten einer bereits beginnenden strategischen Krise zeitnah zu kommunizieren und an einer Behebung gemeinsam mit Ihnen zu arbeiten.
In diesem sensiblen Beratungsfeld müssen wir weg von der Denke, dass Sanierung grundsätzlich mit dem Versagen des Betriebsinhabers bzw. Geschäftsführers zu tun hat hin zu einer zukunftsorientierten Motivation, auftretende Krisenerscheinungen frühest möglich zu beheben – eine Vogel-Strauß-Taktik ist in diesem Beratungsfeld keinesfalls von Vorteil.
Der Themenbereich, der unter dem Titel Sanierungsberatung zusammengefasst wird, umfasst Bestimmungen aus Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Straf- und Insolvenzrecht sowie Arbeitsrecht und steuerliche Aspekte – eine Vielzahl an Herausforderungen, die wir gemeinsam mit Ihnen bewältigen möchten.