ORF-Beitrag: Wie sind die Regelungen für Unternehmer ab 2024?
Im ORF-Beitrags-Gesetz 2024 ist auch die Erhebung eines ORF-Beitrages für Unternehmerinnen und Unternehmer geregelt. Jeder Unternehmer hat je Gemeinde, in der zumindest eine Betriebsstätte liegt, für die der Unternehmer im vorangegangenen Kalenderjahr Kommunalsteuer entrichten musste, den ORF-Beitrag zu entrichten. Unternehmer, die keine Kommunalsteuer zu entrichten haben, haben daher auch keinen ORF-Beitrag zu entrichten.
Bemessungsgrundlage für die Staffelung des ORF-Beitrages ist die Summe der Arbeitslöhne im Sinne des Kommunalsteuergesetzes, die im vorangegangenen Kalenderjahr an Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätten gewährt worden sind.
Die Höhe des ORF-Beitrages beträgt je Kalendermonat bei einer Bemessungsgrundlage:
- bis € 1,6 Millionen einen ORF-Beitrag,
- bis € 3 Millionen zwei ORF-Beiträge,
- bis € 10 Millionen sieben ORF-Beiträge,
- bis € 50 Millionen zehn ORF-Beiträge,
- bis € 90 Millionen zwanzig ORF-Beiträge,
- über € 90 Millionen fünfzig ORF-Beiträge.
Je Kalendermonat sind von einem Unternehmer maximal 100 ORF-Beiträge zu entrichten. Ein ORF-Beitrag beträgt für 2024 € 15,30 pro Monat, hinzukommt eine allfällige Landesabgabe (Burgenland € 4,60, Steiermark € 4,70, Kärnten € 4,60, Tirol € 4,10).
Der Beginn der Beitragspflicht (Anmeldung) und das Ende der Beitragspflicht (Abmeldung) sowie eine Änderung der persönlichen Daten sind von der bzw. dem Beitragsschuldenden grundsätzlich zu melden. Die Daten von kommunalsteuerpflichten Betrieben erhält die ORF-Beitrags Service GmbH lt. Gesetz im April des Folgejahres. Aufgrund der übermittelten Daten wird der Betrieb registriert (lt. Angaben auf orf.beitrag.at). Weitere Bestimmungen sind zu beachten (z. B. wenn eine Privatperson mit Hauptwohnsitz an der Adresse einer Betriebsstätte gemeldet ist). Eine Liste von Fragen und Antworten zum ORF-Beitrag findet sich unter orf.beitrag.at.
Stand: 27. März 2024
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